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   VG München, 05.08.2020 - M 5 K 18.6306   

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https://dejure.org/2020,25633
VG München, 05.08.2020 - M 5 K 18.6306 (https://dejure.org/2020,25633)
VG München, Entscheidung vom 05.08.2020 - M 5 K 18.6306 (https://dejure.org/2020,25633)
VG München, Entscheidung vom 05. August 2020 - M 5 K 18.6306 (https://dejure.org/2020,25633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBesG Art. 30 Abs. 4 S. 1Art. 31 Abs. 2 S. 1
    Anerkennung hauptberuflicher Beschäftigungszeiten - Einordnung in Besoldungsgruppe

  • rewis.io

    Anerkennung hauptberuflicher Beschäftigungszeiten - Einordnung in Besoldungsgruppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Würzburg, 15.05.2018 - W 1 K 17.547

    Stufenfestsetzung einer Amtsärztin - Keine Anerkennung früherer

    Auszug aus VG München, 05.08.2020 - M 5 K 18.6306
    Zum anderen erfolgt über das Element "beruflich" die Abgrenzung zu den - der beruflichen Tätigkeit vorgelagerten, den Kompetenzerwerb für die Berufsausübung erst ermöglichenden - Ausbildungsphasen, unabhängig davon, ob sie konkret erforderlich waren oder nicht (VG Würzburg, U.v. 15.6.2018 - W 1 K 17.547 - juris Rn.14 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 27.05.2021 - Au 2 K 20.491

    Arbeitnehmer, Widerspruchsbescheid, Beamte, Bescheid, Studiengang, Anerkennung,

    Während Zeiten einer Berufsausbildung, die üblicherweise in Vollzeit erbracht werden (z.B. Lehre, Volontariat oder Studium an einer Präsenzhochschule), können grundsätzlich keine hauptberuflichen Beschäftigungszeiten vorliegen (Nr. 31.2.1 BayVwVBes; so auch VG München, U.v. 5.8.2020 - M 5 K 18.6306 - BeckRS 2020, 21868 Rn. 21; VG Würzburg, U.v. 15.5.2018 - W 1 K 17.547 - juris Rn. 14 sowie VG Cottbus, U.v. 28.12.2018 - 4 K 1383/16 - juris Rn. 28).
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